Pflegeberatung
Seit dem 1. Januar 2009 sind die Pflegekassen verpflichtet, nach § 7a SGB XI Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung beantragt haben bzw. erhalten, eine umfassende, individuelle und unabhängige Beratung durch eine Pflegeberater in oder einen Pflegeberater zu erbringen. Diese Pflegeberatung bieten wir Ihnen oder Ihren Angehörigen an. Die Kosten dieser Beratung werden durch die Pflegekasse getragen.
Unser Beratungsangebot ist vielseitig:
Ansprüche von Leistungen aus der Krankenkasse, Pflegeversicherung sowie Sozialhilfe
Finanzielle Aspekte der Pflegesituation
Stationäre, teilstationäre und ambulante Betreuung und Versorgung
Zusätzliche Angebote zur Unterstützung pflegender Angehöriger, (z.B. Schulungen, Anleitung)
In Notsituationen: Hinweise zu Sofortmaßnahmen und psychosoziale Unterstützung
Beratung und Hilfe bei sämtlichen Antragsformalitäten (z.B. Blindengeld, Beantragung von Behindertenausweis)
Erstellung von Pflegegutachten
Zuzahlungsbefreiung bei ärztlich verordneten Medikamenten
Beschaffung von Hilfsmitteln (z.B. Rollstühle, Badelifter und vieles mehr)